Voltigier- und Reitverein Arpke e.V.

 

Allgemeine Informationen im Vereinsleben


Aufgrund der aktuell beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus findet vom Verein angebotener Reit- und Voltigierunterricht  unter Beachtung der erforderlichen Hygienemaßnahmen statt. Um das Tierwohl sicherzustellen, ist der sonstige Reitbetrieb ebenfalls unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen gestattet. Die aktuell geltenden Hinweise des Pferdesportverbandes sind in der Reithalle ausgehängt.

Wir bitten darum, dass nach Möglichkeit nur Vereinsmitglieder das Vereinsgelände betreten. Ausnahmen hiervon bilden der Tierarzt sowie der Hufschmied. 

Auf dem gesamten Vereinsgelände sind die Hygienemaßnahmen einzuhalten.  Bitte achtet insbesondere auf den erforderlichen Mindestabstand sowie auf euren Mund-Nasen-Schutz. 

Bei Rückfragen wendet euch bitte an Gerhard Giere – Telefon 0172/6905116.

  



Alle erforderlichen Informationen zum Vereinsleben sind dieser Internetseite zu entnehmen. Hier finden Sie folgende Verlinkungen: 


Um unser Vereinsleben gemeinschaftlich zu gestalten, sind einige Regeln zu beachten. Wesentliche Informationen haben wir an dieser Stelle zusammengetragen: 

  1. Mit Ausnahme des vom Verein angebotenen Unterrichts ist die Nutzung der Vereinsanlagen nur gestattet, wenn sowohl für den Reiter als auch für das genutzte Pferd Nutzungsgebühren entrichtet werden. 
  2. Während des vom Verein angebotenen Unterrichts ist die Halle gesperrt. 
  3.   Ein Hallenschlüssel für die Reithalle kann gegen ein Schlüsselpfand bei dem Vorsitzenden übernommen werden. 
  4. Informationen für Mitglieder werden an unserem "schwarzen Brett" im Vorraum der Reithalle ausgehängt und nach Bekanntgabe der Mailadresse per Rundmai verteilt.
  5. Der Vorraum/Anbindeplatz und der Eingangsbereich vor der Tür sind von Äppeln des Pferdes zu säubern. Eine Mistkarre steht zur Entsorgung im Vorraum der Reithalle. 
  6. Nach dem Reiten in der Halle sind dem Pferd die Hufe auszukratzen, damit der Sand nicht nach draußen getragen wird. 
  7. Wer die Halle als letzter Nutzer verlässt, achtet bittet darauf, dass das Licht ausgeschaltet ist (Lichtsensor in Abhängigkeit vom Außenlicht). 
  8. Die Küche/Sattelkammer ist ordentlich und sauber zu hinterlassen. 
  9. Die Türen der Funktionsräume (Küche, Toiletten, Regieraum) sind wegen des Frostschutzes geschlossen zu halten. 
  10. Jährlich muss eine festgesetzte Anzahl an Arbeitsstunden geleistet werden, welche in der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Termine für Arbeitseinsätze werden rechtzeitig am schwarzen Brett und/oder per Rundmail bekanntgegeben. 
  11. Nichtgeleistete Arbeitsstunden werden mit 15,00 EUR/Stunde abgerechnet. 
  12. In der Reitbahn ist das Rauchen verboten. Ebenso das Freilaufenlassen von Pferden oder Hunden.
  13. Longieren: 
    a) Longieren in der Halle ist nur mit dem Einverständnis aller anwesenden Reiter gestattet. Es muss bitte jedes Mal nachgefragt werden. Dieses gilt ebenfalls, wenn im Laufe der Zeit weitere Reiter hinzukommen. 
    b) Der Longierzirkel ist im Anschluss zu harken. 
    c) Das Longieren auf dem Sandaußenplatz ist nicht gestattet. Der hierfür angelegte Roundpen ist zu nutzen.
  14. Bei der Nutzung von Stangen oder Cavalettis muss ebenfalls ein Einverständnis aller anwesenden Reiter eingeholt werden. Es gilt die gleiche Vorgehensweise wie für das Longieren. 
  15. Bei der Nutzung von Hindernisstangen auf dem Außenplatz sind diese im Anschluss wieder vom Platz zu entfernen und auf die Ständer/Auflagen zu legen.
  16. Für Notfälle steht ein Telefon im Regieraum bereit. 
  17. Statusänderungen von aktiv auf passiv können nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende erfolgen. 
    Jedes Mitglied wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres auf den Erwachsenenbeitrag zum 01.04. eines Jahres gesetzt, es sei denn, dass dem Vorstand spätestens 4 Wochen vorher eine "amtliche" Bescheinigung über einen Schüler-, Auszubildenden- oder Studentenausweis vorgelegt wird.  
  18. Springunterricht ist außerhalb des angebotenen Vereinsunterrichts in der Halle nicht gestattet. 
  19. Schäden oder Defekte an der Vereinsanlage sind dem Vorstand umgehend anzuzeigen.